Wirtschaftliche Verwertung von Altschwellen
Bei der Deutschen Bahn AG wird entsprechend dem Kreislaufwirtschaftsgesetz weiterhin eine möglichst umweltverträgliche Abfallverwertung erfolgen. So werden im Sinne einer Ressourcen schonenden Stufenwirtschaft z.B. durch Baumaßnahmen anfallende Altmaterialien bei Bedarf nach einer Aufarbeitung, für den gleichen oder für einen untergeordneten Zweck wieder zum Einsatz gebracht. Dies trifft in vollem Umfang auch auf die Verwendung der Holzschwelle zu.
Für ausgebaute, alte Holzschwellen kommen zwei Entsorgungswege in Frage:
- Weiterer Einsatz im Gleis (Wiederverwendung)
- Energetische Verwertung.
Beide Varianten profitieren von der Verwendung des neuen Imprägnieröls WEI Typ C sowohl in ökologischer als auch ökonomischer Hinsicht.
Altschwelle für den weiteren Einsatz im Gleis
Früher wurden gebrauchte Bahnschwellen wegen ihrer Witterungsbeständigkeit und ihrem günstigen Preis z.B. als Bodenbelag oder für Umzäunungen auch im Privatbereich noch gerne Verwendung. Mit Inkrafttreten der Neufassung der Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV) vom 13. Juni 2003 wurde die Abgabe von gebrauchten Altschwellen auf die Wiederverwendung als Eisenbahnschwelle oder für gewerbliche oder industrielle Zwecke anderer Art gemäß dem ursprünglichen Herstellungszweck beschränkt – die Abgabe an Private war somit untersagt.
Aus Gründen einer befürchteten weiteren Zunahme der Umweltproblematik bei der Verwendung von Imprägnieröl WEI Typ A wurde auch von der DB AG, Geschäftsbereich Netz, im Geschäftsjahr 1997 festgelegt, die für eine zweite Liegezeit im Gleisbett bestimmten hölzernen Gleisschwellen nicht mehr - wie zuvor jahrelang erfolgreich praktiziert - nachzutränken, auch wenn dies eine wesentlich kürzere Gesamteinsatzzeit zur Folge hat.
Durch das "Nachtränken" der für den Wiedereinbau ins Gleis bestimmten Schwellen können diese hinsichtlich des vorbeugenden Holzschutzes wieder auf ein Schutzniveau gebracht werden, das dem einer Erstimprägnierung nahekommt.
Unter den neuen Gegebenheiten (Einsatz des neuen Teeröls vom Typ WEI Typ C) kann eine derartige „Nachtränkung“ jetzt wieder problemlos durchgeführt und damit eine wirtschaftliche Nutzungszeit für die Holzschwelle von insgesamt bis zu ca. 60 Jahren erreicht werden.
Altschwelle als Wertstoff zur energetischen Verwertung
Der 1994 von der DB AG angeordnete restriktive Einsatz von Holzschwellen resultierte u.a. aus der damals befürchteten unabsehbaren Steigerung der Entsorgungskosten. Mit Altholzverordnung (AltholzV) vom 15. August 2002 wurde der Grundstein für eine neue Entwicklung in Deutschland gelegt. Gemäß dieser Verordnung werden Altschwellen der Abfallkategorie A IV zugeordnet und sind damit vorrangig energetisch zu verwerten. Dies hat dazu geführt, dass die Entsorgungskosten nicht gestiegen, sondern bis dato um etwa 70 Prozent gesunken sind. Derzeit betragen sie ca. 30,00 bis 60,00 EURO pro Tonne Altschwellen (regional unterschiedlich, frei angeliefert). Es wird nicht ausgeschlossen, dass die Entsorgungskosten weiter sinken werden.
- Die Verbrennung von Holz zur energetischen Verwertung, auch von Altschwellen, ist in speziell dafür ausgelegten Anlagen nicht nur gesetzlich zulässig, sondern ausdrücklich erwünscht, dazu technisch ausgereift und wirtschaftlich praktikabel
- Während der Heizwert von absolut trockenem, unbehandeltem Brennholz bei ca. 15 MJ/kg liegt, wird bei der Verbrennung von 1 kg Altschwelle (Buche/Eiche) ca. 38 MJ Wärmeenergie frei, d.h. 1 kg Altschwellen ersetzen fast 1 kg Heizöl (Heizwert 43 MJ), was eine enorme Einsparung an fossilen Energieträgern bedeutet – ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz
- Aufgrund neuerer Erkenntnisse aus Studien zur ökologischen Bewertung sind die Einflüsse der energetischen Verwertung von Altschwellen auf das Treibhauspotential, die Versauerung und die Humantoxizität (z.B. Schwermetalle, Dioxine und Furane) deutlich geringer als bei Einsatz der meisten fossilen Energieträger (z.B. Stein- und Braunkohle).


